In projektbezogenen Mandaten ist es jedoch auch möglich, einen Gegenstandswert zu vereinbaren, an dem sich die Gebühren des RVG zu orientieren haben.
Darüber hinaus ist es möglich, dass zwischen Anwalt und Mandant ein Stundenhonorar vereinbart wird, welches je nach Fall zwischen 180,- € und 250,- € netto liegen kann. In diesem Stundensatz sind natürlich sämtliche Nebenkosten enthalten, wie z.B. Sekretariatsarbeiten, Rechtsprechungsrecherchen, usw.
Es ist auch möglich, mit uns Beratungsverträge auf der Basis eines Stundenhonorares abzuschließen, bei Bedarf kommen Sie auf uns zu.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir für Sie, ob diese eintrittspflichtig ist und insoweit die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit übernehmen muss. Wir prüfen ebenfalls, ob die Kosten der Beratung und auch die Kosten eines etwaigen Prozesses übernommen werden.
Im Falle eines unverschuldeten Kfz-Haftpflichtfalles hat darüber hinaus grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung im Umfang ihrer Eintrittspflicht die Kosten des von Ihnen eingeschalteten Rechtsanwaltes zu tragen.
Sie sehen, es ist uns bereits im Vorfeld wichtig, dass Sie bei der ersten Beratung durch uns wissen, welche möglichen Kosten auf Sie zukommen, aber auch, welche Kostenerstattungsansprüche Sie gegen Dritte haben.